Ein Indizienbeweis überzeugte in seiner stringenten Beweisführung und wurde mit großer Beachtung in Fachkreisen wie vom interessierten Fernsehpublikum aufgenommen.
Nach damaligem Recht war ein Indizienbeweis nicht zulässig; für eine Verurteilung war ein Geständnis erforderlich, das nötigenfalls durch Folter erzwungen wurde.
Beim Indizienbeweis ist eine Gesamtwürdigung aller Einzelheiten des Sachverhalts erforderlich, um den Schluss auf eine nicht unmittelbar feststellbare Tatsache zu ziehen.
Er hatte bereitwillig die Tat zugegeben, obwohl man nur Indizienbeweise gegen ihn vorliegen hatte, da er dachte, er würde der Hinrichtung durch ein volles Geständnis entgehen.