Schon relativ jung beobachtete er Paraphänomene, nahm diese ernst und suchte im Laufe seines Lebens immer sorgfältiger seine Hypothesen durch Indizienbeweise zu stützen.
Nach damaligem Recht war ein Indizienbeweis nicht zulässig; für eine Verurteilung war ein Geständnis erforderlich, das nötigenfalls durch Folter erzwungen wurde.
Die Schwangerschaft einer unverheirateten Frau als Indizienbeweis lässt das Recht nicht gelten, da eine Vergewaltigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Ein Indizienbeweis überzeugte in seiner stringenten Beweisführung und wurde mit großer Beachtung in Fachkreisen wie vom interessierten Fernsehpublikum aufgenommen.