Abhängig vom jeweiligen Hochschulgesetz und der Quelle ihrer Finanzierung (Drittmittel oder Haushaltsmittel) haben sie somit passives und aktives Wahlrecht bei der Besetzung der Hochschulgremien.
Er beschäftigte sich dort insbesondere mit Dienstrecht, Reform der Professorenbesoldung, Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen und Novellierung des Hochschulgesetzes.
Das Hochschulrahmengesetz, die Hochschulgesetze der Länder und die diesen unterliegenden Prüfungsordnungen verwenden den Begriff akademischer Grad oder Hochschulgrad.
2 des Hochschulgesetzes 2005) sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.