Schuldgefühle, die daraus resultieren, verknüpft mit Angst vor eigener Strafverfolgung können bewirken, dass Betroffene auf Hilfsangebote nicht reagieren.
Die Gemeindepsychiatrischen Zentren bieten Hilfsangebote aus den Bereichen Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Arbeit sowie ambulante Versorgung von psychisch kranken und behinderten Menschen.
Wenn infolge solcher Maßnahmen eine Verdrängung der Wohnbevölkerung droht, ist die Gemeinde zu Hilfsangeboten verpflichtet, die in einem Sozialplan zusammengefasst werden.
Im Rahmen entsprechender Veranstaltungen können nicht nur Rechtsfragen der Betreuung und die verschiedenen Hilfsangebote, sondern auch Regeln für den Umgang mit den Betroffenen besprochen werden.