Er übernahm damit auch die Gerichtsbarkeit und das Patronatsrecht über die Kirche, die Vasallendienste (Heerfahrt) verblieben jedoch bei den von Bardeleben.
Vermutlich waren ihm Missionstätigkeiten im Norden aufgetragen worden, wodurch er von der Teilnahme an den königlichen Tagen und Heerfahrten befreit war.
Der Sparren war demnach ein Sonderwappen, das hauptsächlich für Heerfahrten im Ausland geführt und dort in der Tingierung dem jeweiligen Zweck angepasst wurde.
Drüber hinaus bestimmen Wir für die genannten Getreuen, daß sie, wenn es sich zuträgt, daß Wir auf einer Heerfahrt zu ihnen kommen, Uns nur drei Bewirtungen geben sollen.