Sollte allerdings ein eigener Hausstand gegründet werden und keine Absicht mehr zur späteren Rückkehr in die elterliche Wohnung bestehen, entfällt der Versicherungsschutz.
Ein Privathaushalt oder Haushalt (auch Hausstand) ist im ökonomischen Sinne eine aus mindestens einer natürlichen Person bestehende Wirtschaftseinheit.
Beweisanzeichen können über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus etwa ein gemeinsamer Hausstand, gemeinsame Kinder oder die gemeinsame steuerliche Veranlagung sein.
Herumziehende, die sich sesshaft machen wollten, oder Kinder armer Leute, die einen eigenen Hausstand gründen wollten, hatten diese Möglichkeit, über Nacht zum Grundeigentümer zu werden.