Ein besonderes Augenmerk liegt auf Betrieben des mittelfristigen Bedarfs wie Bekleidung, Unterhaltungsindustrie, elektrische Haushaltsgeräte und höherpreisige Verkaufseinrichtungen.
Natürlich unterlagen auch sie gewissen Einschränkungen, so durften sie zum Beispiel nur in Häusern mit maximal einem Obergeschoss wohnen und keine kostbaren Haushaltsgeräte besitzen.