Einen Hauptmangel sah er im statischen Charakter der Gesellschaft, insbesondere im Fehlen einer wissenschaftlichen Forschung, die Fortschritt ermöglichen würde.
Der Tierarzt ist gegenüber dem Pferdekäufer und dem Pferdeverkäufer schadensersatzpflichtig, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich Mängel (früher insbesondere Hauptmängel) des Pferdes übersieht oder Befunde überinterpretiert.