Sein hochdifferenziertes, reduziertes plastisches Repertoire bedient keinen klassischen Begriff von Skulptur, sondern begreift das Medium als bildhauerische Organisations- und Handlungsform.
Zufällige und planlose Handlungsformen sowie solche, die sich an Traditionen, am Brauchtum und an religiösen Begründungen orientieren, werden durch systematische Planung und transparente Zweck-Mittel-Orientierung abgelöst.
Im Zuge dessen ersetzte der Gesetzgeber die Handlungsform der Freiheitsberaubung durch das Sich-Bemächtigen, um mögliche Strafbarkeitslücken zu vermeiden.