Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem Mindestkapital, Veröffentlichung von geprüften Jahresabschlüssen nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften sowie von Halbjahresberichten, Offenlegung von Beteiligungen und ein Streubesitz-Minimum von 15 Prozent.
Der aktuelle Rechenschaftsbericht muss zusammen mit dem Verkaufsprospekt und (wenn der Rechenschaftsbericht älter ist als acht Monate) dem Halbjahresbericht einem Fonds-Käufer zur Einsicht in geeigneter Weise angeboten werden.
Der aktuelle Jahresbericht, der Verkaufsprospekt und der Halbjahresbericht (wenn er aktueller ist als der Jahresbericht) müssen einem potenziellen Käufer angeboten werden.