Danach sollte im Fall eines Notstands die Bundesregierung bzw. die betroffene Landesregierung das Recht erhalten, Notverordnungen zu erlassen und Grundrechte außer Kraft zu setzen.
Außerdem werden gewisse Grundrechte eingeschränkt oder vorübergehend außer Kraft gesetzt (z. B. Wirtschaftsfreiheit, Pressefreiheit, Postgeheimnis, Schutz der Wohnung).
Dies hatte zur Folge, dass die Grundrechte im rechtsgeschäftlichen Bereich des Privatrechts als Verbotsgesetze und im deliktischen Bereich als absolute Rechte bzw. Schutznormen wirken sollten.
Darin erklärt und analysiert er die Grundrechte in verständlicher Sprache und zeigt ihre Relevanz für aktuelle politische und gesellschaftliche Diskurse.