Besoldungsempfängern, die dauerhaft herausragende Leistungen erbringen, kann für den Zeitraum bis zum Erreichen der nächsten Stufe das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe gezahlt werden.
Amtsbezüge setzen sich in der Regel zusammen aus dem Amtsgehalt (Grundgehalt) und weiteren Bestandteilen wie Familienzuschlag und Dienstaufwandsentschädigungen.
Die Höhe der Ausgleichsbezüge ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Grundgehalt der Dienstbezüge des letzten Dienstmonats als Soldat und den Bezügen im Beamtenverhältnis.
Im deutschen Beamtenrecht werden Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung beim Aufsteigen in den Erfahrungsstufen des Grundgehalts genauso berücksichtigt wie Zeiten einer Vollzeitbeschäftigung.
Die Höhe der Ausgleichsbezüge ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Grundgehalt der Dienstbezüge des letzten Dienstmonats als Soldat (Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe) und den Bezügen im Beamtenverhältnis.
Die Dienstbezüge setzen sich aus dem Grundgehalt, den Leistungsbezügen (für Hochschullehrer), dem Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und der Auslandsbesoldung zusammen.