Neben der Philosophie des Mittelalters waren seine Hauptarbeitsgebiete die Begründungsproblematik der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie sozialethische und ideologiekritische Fragen.
Grundfreiheiten dürfen nur eingeschränkt werden, wenn geringere Freiheit das Gesamtsystem der Freiheiten für alle stärkt und für die Betroffenen annehmbar ist.
Die in ihm verankerten Grundfreiheiten, insbesondere die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, veränderten die nationalen Aufenthaltsrechtssysteme in Bezug auf Gemeinschaftsbürger erheblich.
Ihr Hauptziel ist der Schutz der richterlichen Unabhängigkeit als essentielle Voraussetzung richterlicher Amtsführung und Garantie der Menschenrechte und Grundfreiheiten.