Da der Landeort von Motorseglern, Segelflugzeugen, Hängegleitern und Gleitschirmen nicht immer vorherbestimmbar ist, sind diese Landungen erlaubnisfrei.
Die Aufrollwinde hat während des Schleppvorgangs einen festen Standort und zieht das Seil ein, während der Gleitschirm bis zum Erreichen des Ausklinkpunktes steigt.