Bei einem Gläubigerantrag ist dieser ohne Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes bereits unzulässig, so dass das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes nicht einmal geprüft wird.
Er ist erbracht, wenn das Gericht den vom Gesetz geforderten Grad an Überzeugung von der Richtigkeit der Beweisbehauptung gewonnen hat (in der Regel volle Überzeugung, teils aber auch bloße Glaubhaftmachung).
Ein potenzieller Arbeitnehmer kann, sobald er bei einer Einstellung übergangen wird, durch einfache Glaubhaftmachung darlegen, dies sei aus diskriminierenden Gründen geschehen.
Der Widerspruch hat dann nur Erfolg, wenn dem Widersprechenden die Glaubhaftmachung der Benutzung gelingt, was sich im Einzelfall als schwierig herausstellen kann.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft wird an Privatpersonen nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (beispielsweise über einen Schuldtitel) erteilt.