Faktisch liegt es im Ermessen der Behörde (§ 10 Ermessen im Waffengesetz 1996), ob ein Waffenpass aufgrund ausreichender Glaubhaftmachung ausgestellt wird.
Bei einem Gläubigerantrag ist dieser ohne Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes bereits unzulässig, so dass das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes nicht einmal geprüft wird.
Insbesondere dienen diese ausführlichen Augenzeugenberichte zur Glaubhaftmachung der zeitgenössischen Kartendarstellungen der Elbüberflutungen, „die kaum glaublich“ erschienen.
Mit der Vereinbarung von liquidated damages ist der Kunde nicht zur Glaubhaftmachung der Schadenshöhe verpflichtet, weil bereits im Vertrag selbst eine angemessene Schadensvorausschätzung festgelegt wurde.