Belegschaft, Lieferanten und Kunden standen loyal zu den Fortführungsabsichten des Insolvenzverwalters, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch durch die Gläubigerversammlung genehmigt wurde.
Die Gläubigerversammlung ist im deutschen Insolvenzverfahren das Willensbildungsorgan der Gläubigergemeinschaft, das die Rechte der Gläubiger gegenüber Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner wahrnimmt, soweit diese nicht von einem eingesetzten Gläubigerausschuss wahrgenommen werden.