Die Gläubigerversammlung ist im deutschen Insolvenzverfahren das Willensbildungsorgan der Gläubigergemeinschaft, das die Rechte der Gläubiger gegenüber Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner wahrnimmt, soweit diese nicht von einem eingesetzten Gläubigerausschuss wahrgenommen werden.