Die bisherigen Gerichtsbehörden wurden aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt.
Nach der Rückkehr übernahm er Aufgaben für die geistliche Gerichtsbehörde (Hof- und Offizialatsgericht), 1799 wurde er zum Referendar, 1807 zum Assessor ernannt.
Als jemand von seiner Familie sich darüber beschwerte, dass er im Gericht geschlagen worden war, gab ein Gerichtsbeamter offenbar zu, dass die Schläge von Gerichtsbehörden erlaubt worden waren.