Die südafrikanische Generalstaatsanwaltschaft sah sich auf Anfragen zunächst außer Stande, die Berichte über die zurückliegenden Gerichtsverfahren zu bestätigen oder zu dementieren.
Ein hinreichender Tatverdacht sei nach gewissenhaft durchgeführten Ermittlungen von Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise verneint worden.
Anklagen vor Gericht werden von der Staatsanwaltschaft erhoben, diese unterteilt sich in Bezirksstaatsanwaltschaften, die Sonderstaatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft.