Unter außergewöhnlichen Umständen können die Generalstaaten durch mit Zweidrittelmehrheit in gemeinsamer Sitzung zu beschließendes Gesetz einzelne oder mehrere Personen von der Thronfolge ausschließen.
Der Landesadvokat war neben seiner Funktion als Sprecher der holländischen Ritterschaft auch für jeden neu zu besprechenden Geschäftspunkt der niederländischen Generalstaaten verantwortlich.