Dabei wird dem jeweiligen Gegenstand kein objektiver Geldwert zugemessen, sondern der Wert richtet sich nach dem subjektiven Bedürfnis oder auch einer Vorliebe des Bittenden.
Bei der Wirtschaftlichkeit kann der Ertrag als Wertezuwachs nur als Wert von verkauften Gütern oder auch nur als erbrachte Leistung in Geldwert eingesetzt werden.
Die einmal festgelegten und immer gleich hohen Einnahmen des Landesherrn aus der Bede mussten bei sinkendem Geldwert und steigendem Finanzbedarf durch andere Abgaben ergänzt werden.