Als weitere Anlässe zur Kasualpraxis gelten neuere Kasualien, z. B. Jubiläumskasualien zu Ehejubiläen oder zur Goldkonfirmation, Übergänge zum Erwerbsruhestand, Gottesdienste zur Einschulung oder geschichtspolitische bzw. andere öffentliche Trauer- und Gedenkgottesdienste.