Er deckt die wichtigen Auslandsversicherungen, Unterkunft und Verpflegung im Gastland, ein monatliches Taschengeld sowie die Teilnahme am verpflichtenden pädagogischen Begleitprogramm ab.
Dieses Gesetz wurde weit ausgelegt und auch auf Emigranten angewendet, die bis zum Antrag eine neue Staatsangehörigkeit ihrer Gastländer erworben hatten.
Unterstützt von einem eigenen Förderverein, finden im Rahmen dieser Partnerschaft regelmäßig gegenseitige Austauschreisen und Berufspraktika im jeweiligen Gastland statt.