Gasherde können überschlägig mit einer Nennbelastung von 9 kW und Gaskaminöfen, Gasgrills, Terrassenstrahler und Gaslaternen mit 13 kW angenommen werden.
Tragbare Grills kommen auch an Stränden oder in Parks zum Einsatz, hier bestehen oftmals auch öffentlich nutzbare Gasgrills, die entweder kostenfrei oder gegen eine geringe Gebühr genutzt werden können.