Für Rundfunksendungen sind nur bestimmte Ausschnitte des Frequenzspektrums geeignet, daher ist die Anzahl der terrestrisch realisierbaren Kanäle prinzipiell begrenzt.
Das Frequenzspektrum erstreckt sich von 74,215 bis 87,255 MHz, wobei hier auch analog zum 2-Meter-Band eine Unterteilung in ein Oberband und ein Unterband stattfindet.
Der Grund ist das ausgedehnte Frequenzspektrum eines solchen Spannungsverlaufes, das zusätzliche, wesentlich höhere Frequenzen als nur die Grundfrequenz umfasst.
Bei realen Musikinstrumenten lässt sich das Frequenzspektrum nicht durch die Prinzipien der Schwingungsanregung allein beschreiben (z. B. als periodische Schwingung).