Lediglich für einzelne Gebiete waren besondere Rechtsgrundlagen geschaffen worden, so z. B. für die Außenhandels-, die Produktions- und die Finanzstatistik sowie die Volkszählung.
Sie bezeichnet also die Finanzwirtschaft der öffentlichen Hand und stützt sich auf die Daten der Finanzstatistik und der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
Seine Hauptarbeitsgebiete lagen hierbei ebenfalls auf Schul- und Kulturfragen, Schulfinanzen aber auch auf Themen der Finanzstatistik und des Finanzausgleichs.