Jede Einheit war in ihrem Gebiet zuständig für die Zuteilung von Lebensmittelrationen, Verteilen von Staatsanleihen, Feuerbekämpfung, öffentliche Gesundheit und Zivilverteidigung.
Daraufhin wurden mehrere Feuerordnungen erlassen, die unter anderem Vorschriften zur Feuerbekämpfung, Feuerverhütung, Bestimmungen zur Löschpflicht der Einwohner und das Bereithalten von Wasser und Löschgerät enthielten.
Die Geschwindigkeit und Wildheit der Flammen, unterstützt von ausgiebig vorhandenem Feuermaterial und eine rauchverhüllte Landschaft, machten die gezielte Feuerbekämpfung und -eindämmung unmöglich.