Liegen die Incoterms zugrunde, braucht der Exporteur lediglich ein bestimmtes Klauselkürzel zu verwenden, ohne die Kosten- und Gefahrverteilung ausführlich beschreiben zu müssen.
Der Exporteur muss jedoch eine Abnahmeverpflichtung für Waren des Importeurs als Kopplungsgeschäft eingehen, die der Exporteur mangels Bedarf an einen anderen Käufer veräußert.