Unter Ökonomen ist es höchst umstritten, inwiefern die Konvergenzkriterien tatsächlich geeignet sind, um den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Euroländer zu gewährleisten.
Die darin vorgesehenen Sanktionen gegen Euroländer mit überhöhtem Defizit, die von den Finanzministern der übrigen Mitgliedstaaten verhängt werden können, wurden bisher jedoch noch kein einziges Mal angewandt.
Dieser Stabilitäts- und Wachstumspakt erlaubt den Euroländern eine jährliche Neuverschuldung von maximal 3 % und einen Gesamtschuldenstand von maximal 60 % ihres Bruttoinlandsprodukts.