Er regelt die Verwaltungsaufgaben, leitet Verhandlungen, koordiniert die Tagesordnung, betreibt Zeitmanagement, führt Abstimmungen durch und verkündet Entscheidungen.
Entscheidungen zu folgenden übergeordneten Themenbereichen sind zum Beispiel vorhanden: Arbeit, Aus- und Weiterbildung, Kündigung, Schwerbehindertenvertretung, Benachteiligung, Rehabilitation, Leistungen und Hilfsmittel.
Die wesentlichen Entscheidungen über die Leistungen an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit hat der Gesetzgeber zu treffen.