Entweder nehmen sie Glattstellungen von (offenen) Positionen vor, die zuvor im Kundengeschäft oder Eigenhandel aufgebaut wurden oder sie betreiben Eigenhandel.
Der Eigenhandel wird im eigenen Namen und für eigene Rechnung (nicht für Bankkunden) zwecks Erzielung kurzfristiger Handelsgewinne betrieben und erfüllt damit die Definition der Spekulation.