Das Ehegattensplitting wurde entgegen verbreiteten Fehlinformationen nicht damals, sondern erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1957 eingeführt.
Zugleich soll die Einführung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag, die an Stelle des Ehegattensplittings treten soll, zur Finanzierung der Transferleistung beitragen.