Es soll höchstens 1 m tiefer als die Oberkante des nächstgelegenen Sanitärgegenstands (Waschtisch, Duschwanne etc.) und nicht weiter als 1,5 m von diesem entfernt liegen.
Des Weiteren findet er Anwendung für eine außen und innen durchgehende Optik für fließende Räume und Terrassen, in Bädern als eingearbeitete Duschwanne und als Wandbekleidung.
Diese Angaben gelten bei Verwendung von glattwandigen Edelstahl-, Kupfer-, Kunststoff- oder Verbundrohren sowie bei Ausstattung des Bades mit einer Duschwanne und einem WC mit Spülkasten.