Die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung konkretisiert die in den §§ 33 und 34 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes verankerten Anzeigepflichten gegenüber dem Erbschaftsteuerfinanzamt.
Die Topographieverordnung aus dem Jahr 1977 ist eine Durchführungsverordnung, durch welche die Bestimmungen des Volksgruppengesetzes aus dem Jahr 1976 erst anwendbar werden.
Anlass war eine Durchführungsverordnung zum Bundesversorgungsgesetz: Angehörige von Soldaten und Zivilisten, die sich aufgrund von Kriegsfolgen suizidiert hatten, konnten Versorgungsbezüge erhalten.
Die Durchführungsverordnung zum Stiftungserlass regelt im Weiteren hierzu nur, welche Zeiten als Dienstzeiten angerechnet werden und dass diese Dienstzeit nicht ununterbrochen zu erbringen ist.
Die Notwendigkeit einer Beurteilung durch Sachverständige ergab sich zunächst durch die Festlegung des Rassekriteriums in Einzelgesetzen (bzw. Verordnungen) und ihren Durchführungsverordnungen.
Das Flugverfahren wird mit der Freigabeentscheidung der Flugsicherungsstelle (§ 26 LuftVO) verbindlich und ist dann nach den in der jeweiligen Durchführungsverordnung festgelegten Anweisungen durchzuführen.