5,8 Millionen Deutsche über 15 Jahren haben zudem einen beeinträchtigenden Hörverlust von mehr als 5 Dezibel – davon sind lediglich zwei Millionen mit Hörsystemen versorgt.
Wegen einer Überschreitung des erlaubten Lärmpegels um zwei Dezibel, brach im Sommer 2012 ein Streit zwischen den Stadionerbauern und einigen Thuner Bürgern aus.
Ferner wurde die zulässige Lautstärke des bei Reden genutzten Megaphons auf 85 Dezibel beschränkt und das Fotografieren opponierender Versammlungsteilnehmer und Unbeteiligter ohne deren Einwilligung verboten.