Teile der Bevölkerung fühlten sich durch die Bundesregierung, der das Territorium unterstellt war, ohne jedoch die Rechte eines Bundesstaats zu haben, diskriminiert.
Sie resultierte daraus, dass die Klageerhebung aufgrund eines Mordes Angelegenheit des Bundesstaats gewesen wäre, nur letztere Anklagepunkte jedoch auf Regierungsebene legitim waren.
Insbesondere Amtsenthebungsverfahren gegen Gouverneure, den höchsten Amtsträgern eines Bundesstaats, sind oft auch international von hohem medialen Interesse.
Mit der Gründung des Bundesstaats 1848 und namentlich mit dem Bundesgesetz über die Heimatlosigkeit von 1850 ging der Diskurs über die «Heimatlosenfrage» auf Bundesebene über.