Besondere Schwerpunkte sind die Arbeit der Bundesrechtsanwaltskammer, Anwaltsrecht, Anwaltshaftung, Anwaltsvergütung, Anwaltsmarkt und das Berufsrecht der Rechtsanwälte.
Spezialisiert auf Strafrecht war er von 1976 bis 2003 Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, von 1991 bis 1994 als dessen Vorsitzender.
Die Zeitschrift enthält Aufsätze zum anwaltlichen Berufsrecht, beispielsweise über die Pflichten und Haftung der Anwälte, sowie aktuelle Berichte über die Arbeit der Bundesrechtsanwaltskammer.