Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann auch der Wegzug vom Arbeitsort aus privaten Gründen zu einer doppelten Haushaltsführung führen.
Nach Urteil des Bundesfinanzhofs ist ein Haushalt „die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person“.
Überdies ist er spezialisiert auf dem Gebiet des steuerlichen Revisionsrechts und vertritt steuerliche Mandate vor dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht.