Geprüfter Bilanzbuchhalter ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss, der nach einer erfolgreich absolvierten kaufmännischen Aufstiegsfortbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vergeben wird.
Steuerfachwirte und Bilanzbuchhalter können diese Prüfung bereits nach sieben Jahren (gerechnet ab dem Datum der Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten) absolvieren.
1942 legte er die Prüfung als staatlicher Bilanzbuchhalter und als Steuer- und Wirtschaftsberater ab und arbeitete 1943 bis 1946 als Helfer in Steuersachen und danach bis 1971 als Steuerberater.
Von einer zunächst geplanten Befugniserweiterung geprüfter Bilanzbuchhalter bei der Vornahme von Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurde nach Interventionen der Steuerberaterverbände Abstand genommen.
Nach fünfjähriger Tätigkeit als Bilanzbuchhalter ist der Antritt zur Steuerberaterprüfung bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer möglich.