Der Stiftungszweck wird durch die jährliche Vergabe von sogenannten Stiftungslehraufträgen, Bezuschussung von regionalen Kleinprojekten, die jährliche Durchführung einer Fachtagung mit regional relevanter Themenstellung sowie einem ebenfalls jährlich vergebenen Stiftungspreis erfüllt.
Nach Jahren der Bezuschussung der Bundesbahn wurde mit dem Straßenbaufinanzierungsgesetz von 1960 der Vorrang des Straßenbaus faktisch festgeschrieben.
Aus der Stiftung heraus wurden unter anderem Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung, die Bezuschussung von Einrichtungen, Therapien, Fahrzeugen, Technik sowie die Ausbildung von Begleittieren gefördert.