Die Bezirksverwaltung ist für Baugenehmigungen und Straßen, Sozialwohnungen, Umweltschutz, Märkte und Messen, Abfallentsorgung und Recycling, Friedhöfe und Bestattungsdienste sowie für Parks und touristische Angelegenheiten zuständig.
Als solcher entwarf er die Bezirksverwaltungsreform von 1949, die zur Schaffung der im Grundsatz bis heute bestehenden Bezirksverwaltung und der Bezirksversammlungen führte.
Die zweite wesentliche Besonderheit ist, dass die Städte mit eigenem Statut auch die Bezirksverwaltung wahrnehmen und das Gemeindegebiet zugleich einen Bezirk bildet.