Zur visuellen Unterscheidung der beiden Betriebsarten blinkt der Bildschirmcursor im 64-Modus blau, im 32-Modus dagegen im gewohnten Schwarz auf grünem Grund.
Die Gewerbeordnung unterscheidet folgende Betriebsarten in Bezug auf Abs 5, der fordert, dass bei einer Gewerbeanmeldung eine Betriebsart anzugeben ist.