Ein Leichnam kann ferner in der Aufbahrungshalle eines Friedhofs, eines Bestattungsunternehmens oder in einer Kirche aufgebahrt werden, insofern die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Leichentransporte übernehmen hier die Haudereien, die ihre Fahrzeuge mit wechselnden Tafeln ausstatten, die den Namen des jeweiligen Bestattungsunternehmens zeigen.
Es haben sich dort metallverarbeitende Betriebe, Bäckereien, Druckereien, Segelmacher, Lackierer, Bestattungsunternehmen und andere Dienstleister, jedoch keine Einzelhandelsbetriebe angesiedelt.
Manche Bestattungsunternehmen bieten die Möglichkeit, dass Angehörige bei der Waschung des Verstorbenen im Vorfeld der Aufbahrung helfen, als eine Hilfe beim Trauern.