1813 wurde im Schloss eine „Straf- und Besserungsanstalt“ eingerichtet, die ab 1878 als gemeinschaftliche Strafanstalt für sieben thüringische Staaten ausgebaut wurde.
Die Verantwortung, Kinder zu bessern, lag im Verständnis der neuen Jugendrichter bereits in ihrer Verantwortung und nicht bloß in der Verantwortung der Besserungsanstalten.