Bei Barauszahlungen am Geldautomaten ist zu beachten, dass dieser keine Kontodeckung prüft, denn er kontrolliert lediglich die Identität des Nutzers und die Plausibilität der Nutzerdaten.
Das Geld, das Bankkunden auf Girokonten halten und täglich für Überweisungen, Lastschrift oder Barauszahlungen benutzen oder auf Sparkonten aufbewahren, ist das sogenannte Buchgeld oder Giralgeld.
Barauszahlungen sind demnach nur gegen Quittungen zu leisten, sofern der Bürgermeister im Einzelfall keine andere Verfahrensweise wegen besonderer Umstände genehmigt hat.
Eine Überziehung () entsteht im Bankwesen bei Girokonten durch Verfügungen (Barauszahlung, Überweisung, Lastschrift), die entweder durch Kontoguthaben oder durch vorhandene Kontokorrentkredite (Dispositionskredite) nicht gedeckt sind.