Eine Gruppe weiblicher Gefangener, die ab Neckargerach dem Bahntransport angehörten, sind allem Anschein nach durch Verbrennen der Waggons getötet worden.
Einer weiteren Erhöhung der Panzerung sind jedoch gewichts- und größenmäßige Grenzen gesetzt, wenn Schützenpanzer mit Flugzeugen oder im Bahntransport verlegt werden sollen.
Im Rahmen der Erörterung wurde der Vorhabenträgerin auferlegt, einen möglichen Bahntransport der Ausbruchsmassen im Rahmen einer Ergänzung zur Umweltverträglichkeitsstudie zu untersuchen.
Nachdem dieser Plan Ende 1961 aus finanziellen Gründen aufgegeben wurde, konnten die für einen Bahntransport notwendigen Größen- und Gewichtsbeschränkungen aufgegeben werden.
Sofern am Steinbruch ein Gleisanschluss besteht, kann der Radius des Vermarktungsgebiets beim Bahntransport erweitert werden, da die Kosten für den Weg niedriger sind.