Der Kommentar ist stark von der Auslegungsmethode des Iamblichos beeinflusst, besonders hinsichtlich des Bestrebens, metaphysische Hintergründe aufzuzeigen.
Im Ergebnis versagt bei solchen Konstellationen das Instrument des verfassungswidrigen Verfassungsrechts als Normenkollisionslösung und es sind daher andere Auslegungsmethoden heranzuziehen.
Andere Auslegungsmethoden (etwa die narrative oder die feministische Exegese) sind genauso bestrebt, den ursprünglichen Textbestand zu erheben, die Texte historisch richtig einzubetten, zu übersetzen und zu deuten.
An seiner Methodik wird kritisiert, dass darin die teleologische Auslegung als Auslegungsmethode, die nach dem Zweck eines Gesetzes fragt, zu kurz komme.
Ob die Rechtsordnung im Einzelfall nur Pflichten statuiert oder einem Rechtssubjekt auch ein auf die Erfüllung dieser Pflichten gerichtetes Recht einräumt, ist durch Anwendung der Auslegungsmethoden zu ermitteln.