Die Andienungspflicht im Außenhandel bestimmt, dass bei einer abgeschlossenen Ausfuhrkreditversicherung das versicherte Unternehmen verpflichtet ist, alle Transporte über das angegebene Versicherungsunternehmen zu versichern.
Im Rahmen des so genannten Ermächtigungsverfahrens wird die gesamte Deckungssumme der staatlichen Ausfuhrkreditversicherung im Bundeshaushalt jährlich festgelegt.