Damit nicht jede der 15.000 Kommunen ein Arbeitshaus errichten mussten, wurden diese zu Verwaltungseinheiten für die Anwendung des Armenrechts zusammengeschlossen (etwa wie ein Zweckverband).
Ein bereits erfolgter Aufenthalt in einem Arbeitshaus konnte als Grundlage für die Einweisung als Asozialer in eines der Konzentrationslager durch die zuständige Gestapo-Stelle dienen.